Referenz Pfarrgemeinderatsordnung 2.2
2.2 Der Pfarrgemeinderat – Wesen und Auftrag
Der PGR ist der Pastoralrat der Pfarre gemäß c. 536 § 1 CIC. Im Sinne des Diö-
zesanen Entwicklungsprozesses APG2.1 wird der PGR als ein eigenverantwort-
liches Gremium gesehen, dessen Mitglieder aus ihrem Glauben heraus initiativ
werden, um in der Pfarre all das zu fördern oder zu initiieren, wodurch Men-
schen den Weg zu Christus und zum Glauben finden. Sie deuten die Zeichen
der Zeit mit dem Anliegen, die Kraft des Evangeliums zur Entfaltung kommen zu
lassen und als Kirche bei den Menschen zu sein. „Freude und Hoffnung, Trauer
und Angst der Menschen von heute, besonders der Armen und Bedrängten
aller Art, sind auch Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Jünger Christi“
(Gaudium et Spes, 1).
Der PGR verbindet gemäß der rechtlichen Verfassung der Kirche zwei Funktio-
nen, wie sie im Zweiten Vatikanischen Konzil grundgelegt wurden. In sinnge-
mäßer Anwendung des Dekrets über die Hirtenaufgabe der Bischöfe (Christus
Dominus, 27) berät der PGR den Pfarrer in den spezifischen Aufgaben, die ihm
als Leiter zukommen. Als ein Gremium der Mitverantwortung ist er bei wichti-
gen Fragen der Pastoral und des Lebens der Pfarre in die Entscheidungsfindung
einzubeziehen (vgl. c. 536 § 2 CIC). Beschlüsse des PGR zu wichtigen pastoralen
Fragen sind nur im Einvernehmen mit dem zuständigen Pfarrer im PGR mög-
lich.
Zugleich ist der PGR das vom Erzbischof anerkannte Organ im Sinne des De-
krets über das Apostolat der Laien (Apostolicam Actuositatem, 26). In dieser
Funktion wird er auf das Ziel kirchlichen Wirkens in der Welt von heute eigen-
verantwortlich tätig und fällt auch Entscheidungen in allen Bereichen, die dem
Apostolat aller Gläubigen zugeordnet sind.
Beide Funktionen nimmt der PGR unter der Prämisse wahr, dass es in der
Kirche eine Verschiedenheit des Dienstes, aber eine Einheit der Sendung gibt
(Apostolicam Actuositatem, 2). In dieser einen Sendung der Kirche ergänzen
sich das Apostolat der Laien und der Dienst der Hirten (Apostolicam actuosita-
tem, 6).