Für kurzfristig erkrankte Personen, die an der Wahl teilnehmen wollen, sollte ein unkomplizierter Modus gefunden werden, dass diese Personen wählen können.
Es sollte von der Wahlordnung her zB möglich sein, dass auf Wunsch 2 Personen der Wahlkommission (4 Augen-Prinzip) die erkrankte Person aufsuchen, die abgegebene(n) Stimme(n) in einem verschlossenen Kuvert entgegennehmen und dann in die allgemeine Wahlurne einwerfen.
von Wahlvorstand/-kommission Pfarre Strasshof, am 3.2.2025