Referenz Pfarrgemeinderatsordnung 4.1.4
4.1.4 Bestellte Mitglieder
Während der gesamten Funktionsperiode des PGR kann der Pfarrer nach Anhörung des PGR weitere Mitglieder bestellen, solange deren Anzahl ein Drittel der
gewählten Mitglieder nicht überschreitet. Der Pfarrer kann bestellte Mitglieder
unter Angabe von Gründen durch andere ersetzen. Die Mitgliedschaft ist für
bestellte Mitglieder in nur einem PGR möglich.