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Bestellte Mitglieder
Referenz Pfarrgemeinderatsordnung 4.1.4
4.1.4 Bestellte Mitglieder Während der gesamten Funktionsperiode des PGR kann der Pfarrer nach Anhörung des PGR weitere Mitglieder bestellen, solange deren Anzahl ein Drittel der gewählten Mitglieder nicht überschreitet. Der Pfarrer kann bestellte Mitglieder unter Angabe von Gründen durch andere ersetzen. Die Mitgliedschaft ist für bestellte Mitglieder in nur einem PGR möglich.
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PGO 4.1.4. Eine Bestellung der bestellten Mitglieder durch den PGR, nicht durch den Pfarrer, wäre wünschenswert.
von PGR-Initiative, am 11.2.2025