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Wahlen von Funktionen
Referenz Geschäftsordnung 7
7. Wahlen a) b) c) d) Die durch den PGR zu wählenden Personen werden einzeln in geheimer Wahl (d.h. mit Stimmzetteln) ermittelt. Wahlleiter ist der Vorsitzende. Er wird von der Schriftführerin oder dem Schriftführer bei der Wahldurchführung unterstützt. Der Vorsitzende eröffnet die Diskussion über Wahlvorschläge und befragt die vorgeschlagenen Personen, ob sie bereit sind, ggf. eine Wahl anzuneh- men. Kandidatinnen bzw. Kandidaten, die nicht dazu bereit sind, scheiden aus. Während der Diskussion können Wahlvorschläge neu eingebracht oder auch zurückgezogen werden. Nach Abschluss der Diskussion wird über die Vorschläge abgestimmt. Gewählt ist, wer eine Zweidrittelmehrheit der gültigen Stimmen erreicht. Wird diese von keiner Kandidatin bzw. keinem Kandidaten erreicht, ist ein zweiter Wahlgang durchzuführen. Nach einem zweiten ergebnislosen Wahlgang ent- scheidet die Stichwahl per einfacher Mehrheit zwischen den beiden Kandida- tinnen bzw. Kandidaten mit der höchsten Stimmenanzahl. Bei Stimmengleich- heit in der Stichwahl gilt die oder der an Lebensjahren Ältere als gewählt. Geschäftsordnung für den Pfarrgemeinderat GO
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GO 7.d Es wäre ein schönes und jüngere Mitglieder stärkendes Zeichen, wenn in der Stichwahl bei Gleichstand im dritten Wahlgang nicht die:der Ältere, sondern die:der Jüngere gewählt würde.
von PGR-Initiative, am 12.2.2025