Referenz Geschäftsordnung 7
7. Wahlen
a) b) c) d) Die durch den PGR zu wählenden Personen werden einzeln in geheimer
Wahl (d.h. mit Stimmzetteln) ermittelt.
Wahlleiter ist der Vorsitzende. Er wird von der Schriftführerin oder dem
Schriftführer bei der Wahldurchführung unterstützt.
Der Vorsitzende eröffnet die Diskussion über Wahlvorschläge und befragt
die vorgeschlagenen Personen, ob sie bereit sind, ggf. eine Wahl anzuneh-
men. Kandidatinnen bzw. Kandidaten, die nicht dazu bereit sind, scheiden
aus. Während der Diskussion können Wahlvorschläge neu eingebracht oder
auch zurückgezogen werden. Nach Abschluss der Diskussion wird über die
Vorschläge abgestimmt.
Gewählt ist, wer eine Zweidrittelmehrheit der gültigen Stimmen erreicht. Wird
diese von keiner Kandidatin bzw. keinem Kandidaten erreicht, ist ein zweiter
Wahlgang durchzuführen. Nach einem zweiten ergebnislosen Wahlgang ent-
scheidet die Stichwahl per einfacher Mehrheit zwischen den beiden Kandida-
tinnen bzw. Kandidaten mit der höchsten Stimmenanzahl. Bei Stimmengleich-
heit in der Stichwahl gilt die oder der an Lebensjahren Ältere als gewählt.
Geschäftsordnung für den Pfarrgemeinderat
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