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Voraussetzungen des passiven Wahlrechts
Referenz Pfarrgemeinderatsordnung 4.1
4.1 Mitgliedschaft Mitglieder des PGR können nur Katholikinnen und Katholiken sein, die einen Wohnsitz im Pfarrgebiet haben oder regelmäßig am Leben der Pfarre teilneh- men, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, die bereit sind, Aufgaben und Pflichten im PGR zu erfüllen, sich zu Glaube und Ordnung der Kirche be- kennen und ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Kirchenbeitrags nachkommen.
P
PGO 4.1. Volle Geschäftsfähigkeit als Voraussetzung für die Mitgliedschaft sollte eingeführt werden; gerade bei sinkender Anzahl von Kandidat:innen steigt sonst das Risiko, dass Personen gewählt werden (müssen), die zB aufgrund psychischer Erkrankungen das Gremium lahmlegen.
von PGR-Initiative, am 11.2.2025
K
Ich verstehe zwar diese Überlegung und es stehen da sicher sehr schwierige und mühsame Einzelfälle dahinter. Aber es ist gar nicht leicht in Erfahrung zu bringen, ob jemand (voll)geschäftfähig ist bzw. ob und für welche Bereiche eine Erwachsenenvertretung bestellt ist. Und widerspricht aus meiner Sicht dem grundsätzlichen Anliegen einer Inklusion.
von Karin Aust , am 31.3.2025