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Begrenzung der Maximalperioden
Referenz Pfarrgemeinderatsordnung 4.1
4.1 Mitgliedschaft Mitglieder des PGR können nur Katholikinnen und Katholiken sein, die einen Wohnsitz im Pfarrgebiet haben oder regelmäßig am Leben der Pfarre teilneh- men, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, die bereit sind, Aufgaben und Pflichten im PGR zu erfüllen, sich zu Glaube und Ordnung der Kirche be- kennen und ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Kirchenbeitrags nachkommen.
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PGO 4.1 (bzw. PGO 5.3) Eine Begrenzung der Maximalperioden im PGR (zB 4x aufeinanderfolgend, dann eine Periode Pause) und/oder der Maximalperioden als stv. Vorsitzende:r (zB 3x aufeinanderfolgend, dann eine Periode Pause) könnte mehr Durchmischung und das Einhegen von „Platzhirschen“ fördern.
von PGR-Initiative, am 11.2.2025
M
Fände sogar eine zweimal aufeinanderfolgende Periode ausreichend. Hier könnte man eine viel stärkere Durchmischung erreichen.
von Manuel W, am 13.2.2025
D
Viele Pfarren haben jetzt schon Probleme, genügend Kandidaten für die PGR-Wahl zu stellen, das Interesse der Mitarbeit sinkt immer weiter. Ich fände es nicht sonderlich gut, wenn sich in einer Pfarre 6-10 Leute finden, die sich für den PGR bereit erklären und diesen dann die Möglichkeit der Mitarbeit verwehrt wird. (Zumal es bei den Dechanten ebenso ist ;) )
von David Greilinger, am 31.3.2025