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Filialwahlmodell
Referenz Wahlordnung 4.3.4
4.3.4 Filialwahlmodell a) Der PGR beschließt die Anzahl der zu Wählenden aus den Teilgemeinden. Sie können die Größe der Teilgemeinde im Verhältnis zum Ganzen widerspiegeln oder paritätisch sein. Die Gesamtzahl der zu Wählenden aus den Teilgemein- den ist kleiner als die Anzahl der zu wählenden Mitglieder im PGR. b) c) d) Kriterien können neben territorialen Gesichtspunkten (Ortschaften, Orts- teile, ehemalige Pfarrgebiete) auch kategoriale Gesichtspunkte sein (z. B. anderssprachige Gemeinden). Die Pfarre ist im Vorfeld der Wahlen gut darüber zu informieren, dass der PGR nicht in erster Linie die Summe der Vertreterinnen und Vertreter der Teilgemeinden ist, sondern die Obsorge über pastorale Planungen und Schwerpunkte für die gesamte Pfarre wahrzunehmen hat. Jedes Mitglied des PGR muss grundsätzlich bereit sein, an den Aufgaben mitzuwirken, die den gesamten PGR betreffen und über die jeweiligen Teilgemeinden hinaus- gehen. In Pfarren mit Teilgemeinden ist die Anwendung des Filialwahlmodells für die Wahl des PGR vorzusehen.
P
WO 4.3.4.a Abgesehen davon, dass die Bestimmung mangels Kenntnis in manchen Pfarren nicht angewendet wurde, sorgt sie für Probleme: eine aus „teilgemeindepolitischen“ Gründen gewünschte vorab geregelte Verteilung der zu Wählenden ist nicht mehr möglich. Es gab den praktischen und für Unmut sorgenden Fall, dass durch diese Bestimmung die Wahlmitglieder der größten Teilgemeinde jene beider kleinen Teilgemeinden gemeinsam überstimmen können, was nicht gewünscht, aber auch nicht verhinderbar war; andere Pfarren legen auf eine gleiche Anzahl an Wahlmitgliedern aus den Teilgemeinden Wert, was ebenfalls nicht mehr möglich ist. Dass sich Kandidat:innen gar keiner Teilgemeinde zuordnen wollen, ist derzeit noch kaum zu erwarten. Eine Alternative zum Entfall der Regelung wäre die Veränderung in eine Kann-Bestimmung. In einer Pfarre wird für die Zukunft, zusätzlich zu den Listen, die Teilgemeinden zugeordnet sind, eine eigene Liste für Menschen, die sich nicht Teilgemeinden zuordnen wollen, überlegt.
von PGR-Initiative, am 11.2.2025