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Erste Zusammenkunft im Gemeindeausschuss
Referenz Pfarrgemeinderatsordnung 4.2.2
4.2.2 Erste Zusammenkunft im Gemeindeausschuss a) In einer Pfarre mit Teilgemeinden lädt der Pfarrer die gewählten Mitglieder des Gemeindeausschusses sowie gegebenenfalls ehrenamtliche Diakone, Priester, Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten, die mit seelsorglichen Auf- gaben der Gemeinde zugewiesen sind, zu einer ersten Zusammenkunft ein. Diese findet spätestens drei Tage vor der Konstituierung des PGR statt. Mit der Einladung kann der Pfarrer auch eine andere Person beauftragen. b) In dieser Zusammenkunft wird beraten, welche weiteren Personen auf die Mitgliedschaft angesprochen werden sollen. c) Ebenso wird beraten, welche Organisationsstruktur und Form der Leitung es geben soll. Die Leitung kann durch eine Leiterin bzw. einen Leiter und/oder ein Gemeindeleitungsteam wahrgenommen werden. d) Die Person, die zur Zusammenkunft eingeladen hat, präsentiert die Bera- tungsergebnisse als Vorschlag in der konstituierenden Sitzung des PGR.
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PGO 4.2.2.a Sinnvoll wäre die Adaptierung der Regelung, sodass die erste Zusammenkunft im GA „möglichst“ spätestens 3 Tage vor der PGR-Konstituierung stattfindet. Bei mehreren Teilgemeinden und einem Ostertermin zwischen Ende der Einspruchsfrist und dem letzten Termin für die Konstituierung des PGR wird die Terminfindung, wenn möglichst alle Gewählten teilnehmen sollen, knapp; in Einzelfällen können dann andere Terminvarianten sinnvoller sein.
von PGR-Initiative, am 11.2.2025