Referenz Pfarrgemeinderatsordnung 4.2.2
4.2.2 Erste Zusammenkunft im Gemeindeausschuss
a) In einer Pfarre mit Teilgemeinden lädt der Pfarrer die gewählten Mitglieder des
Gemeindeausschusses sowie gegebenenfalls ehrenamtliche Diakone, Priester,
Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten, die mit seelsorglichen Auf-
gaben der Gemeinde zugewiesen sind, zu einer ersten Zusammenkunft ein.
Diese findet spätestens drei Tage vor der Konstituierung des PGR statt. Mit der
Einladung kann der Pfarrer auch eine andere Person beauftragen.
b) In dieser Zusammenkunft wird beraten, welche weiteren Personen auf die
Mitgliedschaft angesprochen werden sollen.
c) Ebenso wird beraten, welche Organisationsstruktur und Form der Leitung es
geben soll. Die Leitung kann durch eine Leiterin bzw. einen Leiter und/oder
ein Gemeindeleitungsteam wahrgenommen werden.
d) Die Person, die zur Zusammenkunft eingeladen hat, präsentiert die Bera-
tungsergebnisse als Vorschlag in der konstituierenden Sitzung des PGR.